Unser Menü


Auf der Speisekarte des La Vecchia Costa finden Sie zahlreiche Fischspezialitäten, die auch den anspruchsvollsten Gaumen zufrieden stellen.


Die Küche bietet gemischte Meeresfrüchte-Vorspeisen mit mariniertem Schwertfisch und Sardellen, Meeräsche-Rogensalat mit Sellerie und Moscardini alla Pizzaiola, serviert auf einer Jakobsmuschel.


Ein raffinierter Auftakt zu feinen Gerichten wie Garnelencocktail, Tintenfischsalat, gebratenen Sardinen und Muschelsuppe, die vom Chefkoch des Restaurants mit Leidenschaft und Kreativität zubereitet werden.



Außerdem gibt es eine große Auswahl an Pizzen, die von Hand zubereitet und nach alter Tradition im Holzofen gebacken werden.

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Gemäß der EU-Verordnung Nr. 1169, die am 13. Dezember 2011 in Kraft getreten ist, weist La Vecchia Costa seine Kunden darauf hin, dass die Gerichte auf der Speisekarte enthalten können:

Fisch - Schalentiere - Milchprodukte - Gluten - Nüsse - Schalenfrüchte - Erdnüsse - Lupinen - Eier - Anhydrid

Schwefeldioxid und Sulfite - Soja - Sesamsenf - Sellerie


La Vecchia Costa weist seine Kunden darauf hin, dass einige Gerichte enthalten können:

Fisch - Krustentiere und Produkte auf der Basis von Schalentieren - Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose) - glutenhaltiges Getreide - Früchte in der Schale (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Pistazien, Macadamianüsse, Nüsse und ihre Nebenprodukte) - Weichtiere - Erdnüsse - Lupinen - Eier - Schwefeldioxid und Sulfite - Soja - Sesam - Senf - Staudensellerie.


Wir empfehlen Ihnen, uns über jegliche Unverträglichkeiten oder Allergien gegen Lebensmittel oder Zutaten zu informieren.


Einige Produkte können gefroren oder gekühlt sein, um maximale Frische und Geschmackserhaltung zu gewährleisten.


Liste der Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen und in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt sind, die in dieser Übung verwendet wurden.

1. Glutenhaltiges Getreide, d. h. Weizen (Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder deren Hybridstämme und daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen:

(a) Glukosesirup auf Weizenbasis1;

(b) Maltodextrinen auf Weizenbasis1;

(c) Glukosesirup auf Gerstenbasis;

(d) Getreide, das zur Herstellung von alkoholischen Destillaten, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, verwendet wird.

2. Krustentiere und Krustentiererzeugnisse.

3. Eier und Eiprodukte.

4. Fisch und Fischerzeugnisse, ausgenommen:

(a) Fischgelatine, die als Träger für Vitamin- oder Karotinoidpräparate verwendet wird;

(b) Gelatine oder Isinglas, die als Schönungsmittel in Bier und Wein verwendet werden.

5. Erdnüsse und Erdnußerzeugnisse.

6. Sojabohnen und Sojabohnenerzeugnisse, ausgenommen:

(a) Sojabohnenöl und -fett aus Pferdekörnern1;

(b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsuccinat aus Sojabohnen;

(c) Pflanzenöle, die aus Phytosterinen und Phytosterinestern auf Sojabasis gewonnen werden;

(d) Pflanzenstanolester, die aus Pflanzenölsterolen auf Sojabohnenbasis hergestellt werden.

7. Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose), ausgenommen:

(a) Molke, die zur Herstellung von alkoholischen Destillaten, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, verwendet wird.

(b) Lactool.

8. Nüsse: Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Cashews (Anacardium occidentale), Pekannüsse (Carya illinoinensis (Wangenh.) K. Koch], Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Macadamia-Nüsse oder Queensland-Walnüsse (Macadamia ternifolia) sowie deren Erzeugnisse, ausgenommen Nüsse, die zur Herstellung von alkoholischen Destillaten, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, verwendet werden.

9. Staudensellerie und Staudensellerieprodukte.

10. Senf und Senferzeugnisse.

11. Sesamsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse.

12. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter, ausgedrückt als Gesamt-SO2, zu berechnen für Erzeugnisse, wie sie verzehrfertig angeboten werden oder wie sie nach den Anweisungen der Hersteller rekonstituiert werden.

13. Lupinen und Lupinenprodukte.

14. Weichtiere und Weichtiererzeugnisse.


1. Und Folgeprodukte, sofern die Verarbeitung, der sie unterzogen wurden, den von der Behörde für das Grundprodukt, von dem sie abgeleitet sind, ermittelten Allergenitätsgrad nicht erhöhen kann.

Um die Gerichte auf unserer Speisekarte zu probieren, wählen Sie das Restaurant Pizzeria La Vecchia Costa in Porto Cervo

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